Eine Maßnahme, durch die es dem Staat erleichtert werden kann unbemerkten Zugriff auf die Rechner seiner Bürger zu erlangen, ist der so genannte "Hackerparagraph", eine Erweiterung des StGB §202c, der seit August 2007 mit dazu beiträgt, den Bürger gegenüber Überwachung und Kontrolle des eigenen Computers durch Fremde wehrloser zu machen. Durch diese Regelung wird die Herstellung und Verbreitung der medienwirksam als "Hackertools" bezeichneten Programme gesetzlich verboten. Diese ermöglichen beispielsweise Passwörter zu knacken, in das System einzudringen und sogar Vorgänge wie etwa den Netzwerkverkehr aufzuzeichnen. Allerdings wird diese Software mitnichten nur von Cyber-Kriminellen verwendet. Viele professionelle Anwender nutzen die Möglichkeiten der "Hackingtools" um ihr System zu überwachen und den Netzwerkverkehr aufzuzeichnen um so eventuelle Einbruchsversuche entdecken und darauf reagieren zu können. Zwar wird betont, dass die Simulation von direkten Angriffen auf Netzwerk und Server zum Zwecke von Sicherheitstests und der Überprüfung von Schwachstellen durch entsprechende IT-Experten von dieser Regelung ausgenommen sei, dennoch bleibt nicht nur bei ihnen ein Gefühl der Unsicherheit: Ist dem sicherheitsbewusste Privatanwender damit die Möglichkeit genommen sein eigenes System abzusichern, ohne sich potentiell strafbar zu machen? Jedenfalls werden sich wirkliche Cyber-Kriminelle von diesem Verbot kaum abschrecken lassen - der ehrliche Anwender dagegen kann bei Verstößen gegen diese Regelung mit Haftstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen rechnen. Das Paradoxon zeigt sich im Vergleich mit einem Messer. Sowohl beim Hacking-Tool als auch beim Messer handelt es sich einfach um Werkzeuge, es liegt am Besitzer zu welchem Zweck er sie verwendet. Über Sinn- oder Unsinn lässt sich in diesem Fall wohl kaum streiten.
Hackerparagraph
Tags: Hacker Zugriff Kontrolle Computer Passwörter
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