Online-Durchsuchung

Die sicherlich bekannteste Maßnahme, die direkt vom Staat ausgehend unmittelbar auf die Privatsphäre der, das Internet nutzenden, Bürger abzielt ist die Online-Durchsuchung. Auch wenn es meist nicht explizit erwähnt wird, sollte an dieser Stelle gesagt werden, dass die Spionagesoftware die allgemein "Bundestrojaner" genannt wird, nur eine von mehreren Möglichkeiten darstellt, die elektronische Kommunikation eines Verdächtigen zu überwachen. Doch wie sähe eine solche Überwachung mit einem Bundestrojaner aus? Dabei würde ein eigens dafür konfiguriertes Programm ("Bundestrojaner"), das speziell für den Rechner der Zielperson gefertigt wurde auf den PC geschleust um dort das System zu infizieren. Diese Software würde dann höchstwahrscheinlich eine Keylogger-Funktion übernehmen, dass heißt, alle Tastatureingaben und damit jedes geschriebene Wort aufzeichnen. Auf diese Weise ließen sich das Verfassen von E-Mails, Chatnachrichten oder Dokumenten nachvollziehen. Diese Informationen würden dann übertragen werden. Die Durchführung der Online-Durchsuchung soll ausschließlich mit Genehmigung eines Richters und nur in Fällen von sehr schwierigem Tatverdacht, wie etwa der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erfolgen. Soweit die öffentliche Version. Die inoffizielle Version sieht zugegeben etwas anders aus: Der Chaos Computer Club berichtete bereits im August 2007 über ein anonym zugespieltes Schreiben, das den Entwurf des neuen BKA-Gesetzes enthielt. Demnach soll der Bundestrojaner auch ohne richterliche Genehmigung eingesetzt werden dürfen, außerdem müsste die überwachte Person nach Abschluss der Überwachungsmaßnahmen nicht mehr automatisch nachträglich darüber informiert werden. Laut besagtem Entwurf würden auch die Befugnisse zur Observation erweitert - neben dem Zugriff auf personenbezogene Daten die bei Unternehmen gespeichert sind, werde auch die Veränderung und Fälschung von Dokumenten als Maßnahme akzeptiert. Auf diesem Weg ließe sich beispielsweise der besagte Bundestrojaner in der E-Mail einer anderen Behörde verstecken. Das Abhörmaßnahmen wie Kameras etc. in Wohnungen von unbeteiligten Bürgern gestattet werden, wenn sich dort der observierte Verdächtige aufhält, zeigt deutlich, dass die Überwachung längst nicht nur im Internet stattfindet - dennoch bleiben wir beim Thema Online-Überwachung.

Wie gelangt der Bundestrojaner auf den PC der Zielperson?

Hierzu gab und gibt es verschiedene Äußerungen und Vermutungen. Folgende Szenarien wären möglich:

  • Wie bereits erwähnt wäre es möglich, in der (gefälschten) Mail (eines Freundes) den Bundestrojaner als Mailanhang zu tarnen - wird dieser geöffnet, installiert sich das Programm.
  • Bei der Aktualisierung von Software per automatischem Update. Besonders bei Router-Updates wäre dies für den Normalbürger nur sehr schwer nachzuvollziehen, für Experten empfiehlt sich die Nutzung von Open-Source-Routern.
  • Es wurde auch von direkter Installation auf dem PC gesprochen, was bedeuten würde, dass Beamte des BKA in die Wohnung des Verdächtigen eindringen müssten, um das Programm zu installieren
  • In Betracht gezogen wird auch die Möglichkeit der schrittweisen Infektion - dabei würden nacheinander einzelne Teile auf den Rechner geschleust, die sich erst dort zum vollständigen Programm zusammensetzen und aktivieren würden.
  • Etwas abenteuerlich klingend, aber denkbar wäre auch das gezielte ausnutzen von bisher unbekannten Sicherheitslücken. Dazu würde es genügen, Informationen über evtl. sogar gezielt verheimlichte Softwarefehler aus mehr oder minder dubiosen Quellen zu kaufen und den Bundestrojaner durch diese Schwachstellen einzuschleusen.

Nach diesen Informationen ist es sinnvoll, sich abschließend das für und wider gegenüber der Online-Durchsuchung und deren Maßnahmen zu betrachten, wie es bereits im Abschnitt über Vorratsdatenspeicherung getan wurde.

Befürworter der Online-Durchsuchung nennen häufig folgende Argumente:

  • Terrorabwehr. Besonders terroristische Straftaten, würden im Internet geplant, daher sei eine Überwachung dieser modernen Kommunikationsform direkt am Rechner unbedingt notwendig
  • Technischer Vorteil. Ein Verbot der Online-Durchsuchung, würde dazu führen, dass die Strafverfolgungsbehörden den Kriminellen technisch unterlegen sei.
  • Dateneinsicht. Der Bundestrojaner sei notwendig, da Kriminelle ihre Dokumente, E-Mails und Chats verschlüsseln würden, aus diesem Grund müsse man die Daten bereits auf dem Rechner des Verdächtigen, vor der Übertragung einsehen können.
  • Online-Kriminalität. Botnetze und Angriffe auf Systeme zum Zwecke der Erpressung könnten unterbunden oder eingeschränkt werden.
  • Phishing und Online-Banking. Um Betrugsfälle besser verfolgen zu können, sei eine gezielte Überwachung möglicher Verdächtiger notwendig.
  • Technische Anpassung. Der Bundestrojaner sei "individualisiert" und genau auf das System der betreffenden Person zugeschnitten, andere Systeme seien davon nicht betroffen.

Gegner der Online-Durchsuchung argumentieren diesbezüglich:

  • Kein Schutz. Ähnlich wie bei Videoüberwachung, kann auch durch Online-Überwachung kein präventiver Schutz vor Straftaten gewährleistet werden.
  • Berufsgeheimnisse gefährdet. Ebenso wie durch die VDS können hier Personen betroffen sein, bei denen durch Überwachung ihre Schweigepflicht ausgehebelt würde.
  • Betroffenheit Unbeteiligter. Durch die private Kommunikation mit einem Verdächtigen (etwa per E-Mail) können auch Bürger von der Überwachung betroffen sein, die nichts von der kriminellen Tätigkeit der Person wissen.
  • Sollte zur Installation des Bundestrojaners in die Wohung eingedrungen, wird § 13 des Grundgesetzes über die Unverletzlichkeit der Wohnung gebrochen.
  • Hohe Kosten. Die "Individualisierung" des Bundestrojaners benötigt ausreichend Informationen, daher ist im Vorfeld eine länger andauernde Observation nötig. Die Bundesregierung gab an, dass die Kosten pro Person etwa 200.000 Euro betragen.
  • Nur auf ein System anwendbar. Der Bundestrojaner wird auf ein einziges System angesetzt. Benutzt der Verdächtige verschiedene wechselnde PCs, wie etwa in Internetcafes, ist der Bundestrojaner zwecklos, es würde unnötig Geld verschwendet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass neben einigen berechtigten Punkten für die Online-Überwachung ein Großteil der Argumente vor allem auf den Faktor Angst setzt, speziell auf die Angst vor Terroranschlägen. Gleichzeitig wird Kritikern vorgeworfen sie würden polemisieren und Hysterie schüren. Hierzu mag sich jeder seine persönliche Meinung bilden.

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