Vorratsdatenspeicherung

Im November 2007 fand eine Meldung im Bezug auf den Datenschutz ihren Weg in die Medien, was in der Regel leider viel zu selten passiert und so manche Besucher dieser Webseite werden es mit Neugier und Sorge verfolgt haben - die Rede ist von der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Doch wie sieht diese eigentlich aus und wie kam es dazu? Hatten auch viele Bürger deutschlandweit dagegen demonstriert, Petitionen unterschrieben und diverse Aktionen unterstützt - am 9. November 2007 wurde der Gesetzesentwurf zur VDS beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft und hat folgende Auswirkungen auf den Bürger:

Ab 2008 werden folgende Daten ein halbes Jahr gespeichert:

  • Mit wem man über Telefon oder Handy gesprochen hat (bei Handys inkl. SMS auch der Standort).
  • Mit wem E-Mails ausgetauscht wurden (dazu speichern Provider die Daten ihrer Nutzer).
  • Mit wem über das Internet (etwa per Instant-Messenger) kommuniziert wurde.

Dazu müssen die Telefonanbieter, Internet-Provider etc. diese Benutzerdaten separat speichern um sie in entsprechenden Fällen den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen. Um die erhobenen Daten auswerten und zuordnen zu können werden auch die deutschen Betreiber von Servern für Anonnymisierungsdiensten wie Tor oder I2P zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen und müssen eine Protokollierung aller ein- und ausgehenden IPs vornehmen. Ein Verbot zur Nutzung dieser Dienste oder von Verschlüsselungssoftware gibt es aber (noch) nicht. Kritiker erklären, damit würde die Vorratsdatenspeicherung Bestandteil der Online-Überwachung, die neben der VDS auch andere Maßnahmen umfasst. Befürworter betonen die Vorteile dieser Maßnahme und betrachten die Vorwürfe von Datenschützern und die dadurch geweckten Befürchtungen vieler Bürgerinnen und Bürger als völlig überzogen.

Wie ist also die Vorratsdatenspeicherung einzuschätzen?

Befürworter der VDS führen folgende Argumente ins Feld:

  • Schutz vor Straftaten. Dadurch dass Daten Verdächtiger schneller abrufbar seien, würde die Verhinderung von Straftaten effektiver.
  • Datensicherheit. Die Daten würden streng vertraulich behandelt und vor dem Zugriff unbefugter geschützt.
  • Entbürokratisierung. Durch die Zusammenführung verschiedener Quellen in großen Datenbanken würden unnötige Verwaltungsvorgänge überflüssig, der Bürger müsse weniger Zeit aufbringen.

Gegner der VDS argumentieren dagegen wie folgt:

  • Kein Schutz vor Straftaten. Wie bei der Videoüberwachung könne die VDS unter Umständen zur nachträglichen Aufklärung eines Verbrechens beitragen, vor Straftaten schützen kann sie nicht.
  • Berufsgeheimnisse sind gefährdet. Personen die als Arzt, Rechtsanwalt oder Seelsorger tätig sind, können ihren Patienten und Klienten keine absolute Vertraulichkeit mehr garantieren. Für Journalisten wird die Nutzung von anonymen Informanten praktisch unmöglich.
  • Verlust der Privatsphäre. Durch Abgleich verschiedener Quellen liessen sich ganze Profile erstellen: Interessen, Familienstand, finanzielle Situation, Sozialverhalten...
  • Datenunsicherheit. Die absolute Sicherheit persönlicher Daten kann nicht garantiert werden. Das beweist ein Zwischenfall, bei dem am 18. Oktober 2007 in Großbritannien zwei CDs mit persönlichen Daten von über 25 Millionen Bürgern verschwanden. Ein ähnliches Szenario bei einem großen Telefonanbieter käme einem Datengau gleich.
  • Hohe Kosten. Die Unternehmen, etwa Mailanbieter wie GMX müssen für zusätzlichen Speicherplatz sorgen, die Kosten für die wahllose Speicherung von Daten ins Blaue hinein stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme.
  • Überforderung. Aus den USA wo die VDS bereits allgegenwärtig ist, kommen erste Berichte über Probleme bei der Polizei. Die Menge an gespeicherten Daten die den Behörden nach Aufforderung übermittelt werde sei viel zu groß um eine effektive Auswertung vorzunehmen.

Insgesamt überwiegen deutlich die Nachteile der Vorratsdatenspeicherung. Doch die VDS ist mitnichten die einzige Bedrohung, die auf informationelle Selbstbestimmung und Datensicherheit des Bürgers abzielt.

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